gerade noch RECHTzeitig

Keine Haftung des (bloßen) Inhabers einer Domain für Rechtsverletzungen durch den Medieninhaber der Website

Den (bloßen) Inhaber einer Domain, der die beanstandete Website weder inhaltlich gestaltet, noch deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst, trifft keine Haftung für Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverletzung), die durch den Inhalt der Website begangen werden.

OGH 24.01.2006, 4 Ob 226/05x .

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Artikel-Nr.
RdW 2006/196c

18.04.2006
Heft 4/2006