Literaturübersicht / Schuldrecht

Kemetmüller/Brennsteiner, Vom Begriff der "Änderung der vertraglich vereinbarten Entgelte" im Energierecht, VbR 2023/118, 165.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Autoren differenzieren bei vertraglichen Entgeltänderungsmöglichkeiten in Energielieferverträgen zwischen Preisänderungsklauseln im engeren Sinn, die vom ursprünglich vereinbarten Preis ausgehen (in Form von Preisgleit- oder Preisanpassungsklauseln), und Preisbestimmungsklauseln, welche den neuen Preis unabhängig vom ursprünglichen Preis ermitteln. Ihrer Auffassung nach fallen all diese Klauseln in den Anwendungsbereich des § 80 Abs 2a ElWOG (bei Stromlieferverträgen) bzw des § 125 GWG (bei Gaslieferverträgen). Dies bedeute, dass der Kunde rechtzeitig über die Änderung informiert werden müsse und ihm ein Kündigungsrecht zustehe. Auch auf diese Kündigungsmöglichkeit habe der Versorger hinzuweisen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/675

27.11.2023
Heft 19/2023