Werden in einer Unternehmensgruppe über mehrere Gruppenkörperschaften Sanierungsverfahren eröffnet und unterschiedliche Sanierungsquoten vereinbart, stellt sich die Frage, in welcher Höhe die Nichtfestsetzungsbeträge iSd § 23a KStG von der Gruppenkörperschaftsteuer in Abzug gebracht werden können. Der Autor zeigt hierzu Lösungsmöglichkeiten auf.
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