Anfragebeantwortungen des BMF1) / Außensteuerrecht

Kopien von US-Ansässigkeitsbescheinigungen (EAS 2175 v 29. 11. 2002)

Im Allgemeinen wird man sich nicht damit begnügen können, dass bei Zahlungen an US-Bürger lediglich Kopien der EDV-mäßig vom Philadelphia Customer Service Center des IRS auf Form 6166 ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen und bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile des DBA-USA herangezogen werden. Es können aber besondere Gegebenheiten bestehen, unter denen dies als ausreichend zu werten ist, zB wenn Amerikaner in Österreich kaufmännische und technische Beratungsleistungen erbringen und ein US-Steuerberater das Original der Ansässigkeitsbescheinigung benötigt, weil er dieses beständig als Kopiervorlage für alle Auslandsaktivitäten seines Klienten benötigt. Name und Anschrift des US-Steuerberaters müssten aber in Evidenz gehalten werden. (SWI 2003, 22)

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/167

17.02.2003
Heft 4/2003