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Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Ausbildung des Arbeitnehmers trägt, so kann er diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückfordern. Im leserfreundlichen Frage-Antwort-Modus informiere ich Sie praxisbezogen über die wichtigsten Punkte , die Sie unbedingt kennen sollten.

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Artikel-Nr.
PVP 2011/52

22.07.2011
Heft 7/2011