Steuerrecht

Latente Steuern bei gesellschaftsrechtlichen Ergebnisabführungsverträgen

Elisabeth Höltschl, Msc / Univ.-Ass. Mag. Karl Stückler, BSc, LL.B.

Zu den Übergangsregelungen für unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014

Mit Inkrafttreten des RÄG 2014 besteht gem § 198 Abs 9 und 10 UGB die Verpflichtung zur Bilanzierung latenter Steuern. Dieser Beitrag untersucht, wie die in den unversteuerten Rücklagen enthaltenen passiven latenten Steuern bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrags im Jahresabschluss abzubilden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/384

17.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Elisabeth Höltschl

StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.