In aller Kürze

Lehrlingseinkommen in Kraftfahrzeugverleihunternehmen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe des Lehrlingseinkommens und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau bei Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen), wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2024 neu festgesetzt. Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 705,90, im 2. Lehrjahr € 1.008,50 und im 3. Lehrjahr € 1.411,80 monatlich. (BGBl II 2024/97)

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Artikel-Nr.
ARD 6894/1/2024

10.04.2024
Heft 6894/2024