Steuerrecht

Lesbare SteuergesetzeDie aufgeblähten Rückstellungen für „sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Der Verfassungsgerichtshof hat Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder unter die Rückstellungen für „sonstige ungewisse Verbindlichkeiten“ subsumiert und sich damit gegen die Auslegung der Finanzverwaltung ausgesprochen. Die Reaktion des Gesetzgebers auf den VfGH ist eine sinnstörend aufgeblasene Neuregelung der Rückstellungen.

Bisher waren Rückstellungen insbesondere vorgesehen für

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Artikel-Nr.
RdW 2003/522

15.10.2003
Heft 10/2003
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.