Die Entscheidung des OGH zum Untreue-Vorwurf in der Sache Libro war, nachdem das Croquis der Generalprokuratur vom 1. 2. 2013 in diesem Punkt einen Freispruch beantragt hatte, mit großer Spannung erwartet worden. Der OGH folgte dem Croquis beim Gerichtstag am 30. 1. 2014 nicht und qualifizierte eine gesellschaftsrechtlich unzulässige Ausschüttung an die Alleinaktionärin als Untreuehandlung. Der Beitrag setzt sich mit der Begründung kritisch auseinander.
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Artikel-Nr.
RdW 2014/273
16.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Foto: Privat
Dr. Raimund Bollenberger † war Rechtsanwalt und Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Publikationsauswahl:
Gemeinsam mit Koziol und P. Bydlinski KBB5 (2017); Bekämpfung der Inanspruchnahme von Bankgarantien im Lichte aktueller Judikatur, ÖBA 2017, 468; Änderung von Bankverträgen im Massengeschäft, ÖBA 2017, 741.
Foto: Harald Czermak
RA Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL, ist Partner bei wkk law Rechtsanwälte und vorwiegend in den Bereichen des Unternehmens-, Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts tätig. Norbert Wess ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF) sowie diverser Standardkommentare zum Straf- und Strafprozessrecht. Er ist Lehrbeauftragter an der Johannes-Kepler-Universität Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien.