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Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko: Aufnahme von Kamerun und Vietnam

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der DelVO (EU) 2023/2070 hat die Kom Ende September 2023 - nur wenige Monate nach der letzten Novelle1 - ihre auf Art 9 Abs 2 4. GW-RL beruhende VO über AML-Hochrisikoländer modifiziert.2 Der Änderungsbedarf hatte sich aus den im Rahmen der Plenartagung der FATF vom 21. bis 23. 6. 2023 (ErwGr 5) gewonnenen Erkenntnissen ergeben. Folglich ist die Kom nunmehr zum Schluss gelangt, dass Kamerun und Vietnam als Drittländer angesehen werden sollten, die in ihrem System zur Bekämpfung von GWTF strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen, weshalb sie diese Länder konsequenterweise in die Tabelle in Abschnitt I des Anhangs der DelVO (EU) 2016/1675 aufnahm (ErwGr 8).

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/237

23.10.2023
Heft 10/2023