IT-Recht

Marktmissbrauch durch Standardessenzielle Patente (SEP) - EuGH zum FRAND-Einwand im Patentverletzungsprozess

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Die "patent wars" sind um eine Facette bereichert. Nach den "patent trolls"1 gibt es eine spannende Entwicklung aus Deutschland zu berichten, der Bedeutung für ganz Europa zukommt. Es geht um Patente, die Teil eines Industriestandards sind. Also um Patente für Techniken, die notwendig sind, um ein Gerät herstellen und in den Verkehr bringen zu können, das nach einem bestimmten branchenüblichen technischen Standard funktioniert. Bspw ein Handy, das in 4G empfängt, eine WLAN-Station, die in 802.11n senden kann, oder ein Smartphone, das Filme aufnehmen, komprimieren und ausgeben kann. Solche Standards bauen auf komplexen technischen Vorgaben auf, die durch zahlreiche Patente (unterschiedlicher Inhaber) geschützt sein können (sog "Standardessenzielle Patente" [SEP]). Der EuGH hatte in einem viel beachteten Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland2 letztlich die Frage zu beantworten, wann sich der angebliche Patentverletzer mit dem Argument verteidigen kann, er habe einen Anspruch auf eine Lizenz des SEP zu fairen und nicht-diskriminierenden Konditionen.3 Nunmehr liegt der Richterspruch aus Luxemburg vor. Der folgende Beitrag erörtert ihn und zeigt die Konsequenzen daraus auf.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/1

19.02.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.