Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der großzügigen Freigrenze zu verhindern, sind nach Rz 104 LStR 2002 Mitarbeiterrabatte nur dann steuerbefreit, wenn der Arbeitnehmer die kostenlose oder verbilligte Ware (Dienstleistung) selbst bezieht und auch den Aufwand wirtschaftlich selbst trägt. Im kleinen Rahmen des fixen Freibetrags eröffnet die Verwaltungspraxis jedoch - wie der folgende Beitrag zeigen wird - eine Begünstigungsmöglichkeit für den Direktkauf durch Angehörige des Arbeitnehmers.
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Artikel-Nr.
ARD 6516/4/2016
22.09.2016
Heft 6516/2016
Autor/in
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Mag. Sabine Sadlo ist Juristin und Leiterin von Programm & Redaktion im Bereich Steuerrecht von LexisNexis. In dieser Funktion ist sie ua für die „Österreichische Steuerzeitung“ (ÖStZ) verantwortlich und schreibt auch als Autorin speziell zu einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Themen.
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Mag. Eduard Heinz ist selbständiger Steuerberater und beeideter Wirtschaftsprüfer in Wien sowie Unternehmensberater, allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger und Mediator in Wirtschaftsangelegenheiten; spezialisiert auf die Beratung von Reiseunternehmen.