In aller Kürze

Möglichkeit der Kurzarbeit für Lehrlinge verlängert

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl I 2021/60 wurde im BAG die Möglichkeit, Lehrlinge in die Corona-Kurzarbeit einzubeziehen, bis 30. 6. 2021 verlängert.

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Artikel-Nr.
ARD 6743/1/2021

09.04.2021
Heft 6743/2021