Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige - Initiativantrag

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Initiativantrag 19. 10. 2023, 3655/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden sollen

Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegebonus von € 1.500,- im Jahr,

wobei für das zweite Halbjahr 2023 € 750,- ausgezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen € 1.500,- netto nicht überschreiten, sofern man für die Pflege nicht ohnehin seinen Job aufgegeben hat bzw als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger versichert ist (siehe BGBl I 2022/213, ARD 6830/15/2023).

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Artikel-Nr.
ARD 6875/16/2023

15.11.2023
Heft 6875/2023