Während die ZPO ursprünglich von einem "klassischen" Zwei-Parteien-Schiedsverfahren ausging, hat sie sich mit dem SchiedsRÄG 2006 grundsätzlich dem Mehrparteienverfahren geöffnet (vgl § 587 Abs 5 und 6 ZPO). Allerdings fehlen trotzdem weitgehend diesbezügliche gesetzliche Regelungen.
Die große Relevanz von Mehrparteienverfahren in den verschiedensten Spielarten zeigt sich besonders auch dadurch, dass alle in den letzten Jahren novellierten institutionellen Schiedsverfahrensordnungen (zB Schweizer Regeln, Wiener Regeln, ...) nun entsprechende Bestimmungen vorsehen.
Login
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Passwort vergessen?
Artikel-Nr.
RdW 2016/449
16.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Foto: Fotostudio Engleder
Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.
Aktuellste Publikationen (LexisNexis):
Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft13 (2019); Deixler-Hübner, Exekutionsordnung – Kommentar28 (2019).
Foto: Fotostudio Karl Werkgarner KG
Dr. Alexander Meisinger ist Notariatskandidat im Notariat Mag. Gernot Rössler in Lambach. Zuvor war er Universitätsassistent und langjähriger Mitarbeiter am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht (Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner) der Johannes Kepler Universität Linz. Er publiziert zu zivilverfahrensrechtlichen Themen sowie dem Fachbereich der „Alternativen“ Streitbeilegung.