Literaturübersicht / Schadenersatz

Nordmeyer, Anm zu EvBl 2015/147.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 1 Ob 97/15v = Zak 2015/540, 299: Wer beim Eintreffen der Polizei an einem Tatort wegläuft, haftet für Verletzungen, die ein Polizist bei der nicht außer Verhältnis stehenden Verfolgung erleidet, nach dem Ingerenzprinzip schadenersatzrechtlich.

Der Autor kritisiert, dass der OGH im konkreten Fall die Haftung des Flüchtenden ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens bejaht hat, obwohl seiner Ansicht nach durch das Weglaufen keine besondere Gefahrenlage für die verfolgende Polizistin geschaffen wurde und deren Sturz selbst verschuldet war.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/760

11.12.2015
Heft 22/2015