In aller Kürze

ÖGK-Info zu Jubiläumszuwendungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Jubiläumsgeschenke an Mitarbeitende anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums können in Form von Geld- oder Sachzuwendungen gewährt werden. In ihrem Newsletter Nr 3/2024 (https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2024-03) gibt die ÖGK einen kurzen Überblick, wie diese Zuwendungen steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind. Während Sachzuwendungen, die aus Anlass eines Dienst- oder Firmenjubiläums gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Höhe von € 186,- jährlich steuer- und beitragsfrei sind, sind Geldzuwendungen jedenfalls steuer- und beitragspflichtig.

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Artikel-Nr.
ARD 6892/1/2024

27.03.2024
Heft 6892/2024