Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

OGH: Wertanpassungsklausel in ARB 2012 nichtig

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

KSchG: § 6 Abs 1 Z 5

OGH 9. 4. 2015, 7 Ob 62/15s

1. Die beiden zu prüfenden Klauseln befinden sich in Art 14 ARB 2012 (in der Folge: ARB). Dieser lautet:

"Wann verändern sich Prämie und Versicherungssumme? (Wertanpassung)

1. Die Prämie und die Versicherungssumme sind aufgrund des bei Abschluss des Vertrages geltenden Versicherungstarifes erstellt. Sie unterliegen jenen Veränderungen des Versicherungstarifes, die sich aufgrund von Veränderungen des Gesamtindex der Verbraucherpreise 2000 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex ergeben. Die jeweilige Tarifberechnung erfolgt unter Anwendung der Indexziffer des letzten Monats eines jeden Kalendervierteljahres (Berechnungsmonat). Die für die jeweilige Tarifberechnung gültige Indexziffer ist aus der Polizze ersichtlich.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/229

14.09.2015
Heft 9/2015