Untersuchungsgegenstand des Beitrags sind spezifische Insolvenzprivilegien außerordentlich einflussreicher Industrien, Untersuchungsmaßstab ist der des allgemeinen Insolvenzrechts. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass weitab von der allgemeinen rechtswissenschaftlichen Aufmerksamkeit Nischen entstanden sind, in denen das nationale Insolvenzrecht kurzerhand beiseite geschoben ist.
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