Judikatur / OGH / Arbeitsrecht

Pensionsrückdeckungsversicherung, Zahlung des Rückkaufswerts an insolventen Arbeitgeber

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

Leitsätze (der Redaktion)

Fehlender guter Glaube bei Zahlung des Rückkaufswerts einer Pensionsrückdeckungsversicherung an den AG bei drohender Insolvenz."Vinkulierung" bewirkt im Allgemeinen eine Zahlungssperre zugunsten des Vinkulargläubigers mit der Wirkung, dass Leistungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer oder einen allfälligen Begünstigten nur mit Zustimmung des Vinkulargläubigers möglich sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/205

07.08.2015
Heft 8/2015