IT-Recht

Persönlichkeitsverletzungen durch Googles Autocomplete

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Für seine "Autocompletefunktion" (Autovervollständigung) kombiniert Google die Ergebnisse des "geheimen" Suchalgorithmus mit der Suchaktivität anderer Nutzer. Je häufiger nach einem Begriff gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist sein Auftauchen in der Autovervollständigungsliste von Google. Die Vervollständigung von Suchanfragen erfolgt darüber hinaus "personalisiert", genauer gesagt, endgeräteabhängig. Daraus ergeben sich juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht Betroffener und der Suchmaschinenhaftung, denen der Beitrag nachspürt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2013/22

26.04.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.