Steuerrecht

Private Grundstücksveräußerung: Keine Einrechnung von Mietzeiten bei der Hauptwohnsitzbefreiung

Mag. Bernhard Renner

Die Hauptwohnsitzbefreiung bei privaten Grundstücksverkäufen impliziert das Vorliegen eines Eigenheims bzw einer Eigentumswohnung; eine solche muss im Eigentum des Errichters bzw Erwerbers stehen. Ist aber insoweit das Eigentum zwingende Voraussetzung, gilt dies auch für die Hauptwohnsitzbefreiung iZm privaten Grundstücksveräußerungen. Ein durch einen Bestandvertrag begründeter Hauptwohnsitz vermochte somit - selbst bei grundsätzlichem Vorliegen der Fristen gem § 30 Abs 2 Z 1 EStG - nach Ansicht des BFG eine Hauptwohnsitzbefreiung nicht zu begründen.1

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Artikel-Nr.
RdW 2017/381

17.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.