Literaturübersicht / Miet- und Wohnrecht

Räth, Anm zu immolex 2015/106.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 5 Ob 53/15b = Zak 2015/495, 275: Dass die Wohnungseigentümerin in ihrer Eigentumswohnung als Tagesmutter tätig ist, hält sich im Rahmen der Wohnungswidmung und stellt keine genehmigungsbedürftige Umwidmung dar.

Die Autorin kritisiert die Uneinheitlichkeit der OGH-Rsp. So sei die Tätigkeit als Heilmasseur (5 Ob 277/04b = ZRInfo 2005/108) als Widmungsänderung qualifiziert worden, obwohl der Wohnzweck auch dort überwiege.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/38

20.01.2016
Heft 1/2016