Rechnungswesen

Rechnungslegung, Prüfung und "Offenlegung" nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

Mag. Beatrix Pausz

Mit 1. 1. 2016 ist das neue Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs-und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 - BStFG 2015) in Kraft getreten.

Das BStFG 2015 gliedert sich in sechs Abschnitte:1

Im ersten Abschnitt sind die Legaldefinitionen und Grundsätze der Gründung sowie Geschäftsführung, Vertretung sowie Art und Umfang einer notwendigen Kuratorbestellung vorgesehen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/59

12.08.2016
Heft 7-8/2016
Autor/in
Beatrix Pausz
Mag Beatrix Pausz ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin und Partnerin der BDO Austria GmbH sowie Leiterin des BDO Branchencenters Vereine & NGOs. Mitglied im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Leiterin der Subarbeitsgruppe Stiftungen nach dem Bunds-Stiftung- und Fondsgesetz
Publikationen: Kurzkommentar zum Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015; Gemeinnützige Organisationen in der Praxis, dbv-Verlag