Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Reissner/Schneeberger, Anm zu DRdA 2016, 30

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu OGH 9 ObA 23/15w, ARD 6452/6/2015: Alkoholkontrollen mittels Alkomaten bei Arbeitnehmern, die ohne konkreten Verdacht auf eine Alkoholisierung generell durchgeführt werden, berühren die Menschenwürde und dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Betriebsrat zustimmt.

Die Autoren stimmen der zu einem Eisenbahnunternehmen ergangenen Entscheidung vollinhaltlich zu und unterstützen auch die - in der Literatur strittige - Ansicht des OGH, dass bei der Frage, ob eine Kontrollmaßnahme die Menschenwürde berührt (und daher die Zustimmung des BR notwendig ist), eine Interessenabwägung durchzuführen ist. Weiters gehen sie der Frage nach, ob ein Alkomateneinsatz im Betrieb denkbar ist, der nicht die Menschenwürde berührt. Dies wird von ihnen verneint, weil die Schutzinteressen des Arbeitnehmers in allen Fällen so stark ausgeprägt sind, dass ein Überwiegen des Kontrollinteresses des Arbeitgebers gegenüber den Schutzinteressen des Arbeitnehmers nicht denkbar sei. Dies bedeute nach Ansicht von Reissner/Schneeberger, dass eine Alkomatenkontrolle auch dann, wenn sie infolge einer entsprechenden Interessenlage zulässig ist, der Zustimmung des BR in Form einer (notwendigen) Betriebsvereinbarung bedürfe.

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Artikel-Nr.
ARD 6495/17/2016

21.04.2016
Heft 6495/2016