Literaturübersicht / Schuldrecht

Scharmer/Dobler, Beeinflussung des Mangelbegriffs durch ÖNORMEN und andere Regelwerke, RdW 2024/68, 87.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Die Autoren weisen darauf hin, dass technischen Normen in Gewährleistungsprozessen uU eine zu große Bedeutung beigemessen wird, wenn die - idR durch ein Sachverständigengutachten zu klärende - Frage, ob sie eingehalten wurden, mit der zunächst zu beantwortenden Frage, ob ihre Einhaltung (schlüssig) vereinbart wurde, vermischt wird. Da die Mangelhaftigkeit vom konkret vereinbarten Vertragsinhalt abhänge, könne eine uneingeschränkte Heranziehung von technischen Regelwerken wie ÖNORMEN zu unrichtigen Ergebnissen führen.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/135

04.03.2024
Heft 4/2024