Der Freistellungsanspruch von Arbeitnehmern mit einem COVID-19-Risiko-Attest (wenn Homeoffice oder eine sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte nicht möglich ist) wird nicht noch einmal verlängert und somit Ende Juni 2021 auslaufen (mit Verordnung wäre allerdings im Falle einer Verschlechterung der Infektionslage eine Wiedereinführung möglich). Mit diesem Zeitpunkt verlieren auch die COVID-19-Risikoatteste ihre Gültigkeit.
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