Michael Sonntag widmet sein "Internetrecht" den Informatikern. Und (was aber erst aus dem Vorwort ersichtlich wird) allen an dem Themenkreis Interessierten. Was der habilitierte Informatiker und spondierte Jurist zum Internetrecht zu sagen weiß, weckt daher a priori Interesse.
Die Bezeichnung "Internetrecht" entzieht sich bekanntlich der Zuordnung zu einem der traditionellen dogmatischen Fächer und ist offenbar enger gezogen als das inzwischen doch recht etablierte I(K)T-Recht. Das erste Interesse gilt daher den Themen, die Sonntag zur Bearbeitung aufgreift. Eingeteilt in 9 Kapitel, die jeweils mit einer ausführlichen Literaturübersicht enden, werden Domainnamen, Urheberrecht, Rechtsaspekte von Websites, Werbung im Internet, Datenschutz, Vertragsabschluss und Konsumentenschutz im Fernabsatz, elektronische Signaturen und schließlich Internet-Strafrecht behandelt. Das erste, einführende Kapitel ist dem Thema "Informatik und Recht" gewidmet und soll juristische Laien auf gut 8 Seiten in Rechtsordnung, Rechtssprache und Rechtsprechung einstimmen (S 23 ff).
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