Ob der Arbeitnehmer eine Wohnung - beruflich veranlasst - selbst mietet (und diese Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzt) oder diese vom Arbeitgeber (Dienstwohnung als Sachbezug) an den Arbeitnehmer überlassen wird, dürfte steuerrechtlich zu keinem abweichenden Ergebnis führen. Aufgrund der Sonderregelungen ergibt sich aber ein steuerlicher Unterschied.
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Artikel-Nr.
RdW 2016/632
20.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Foto: Foto Schuster
StB, RA Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuer- und Bilanzrecht spezialisiert. Zudem arbeitet er als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.
Foto: DLA Piper
MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.
Publikationen:
Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.