Aus unternehmensrechtlicher Sicht sind der Gesellschafter der Personengesellschaft und die Personengesellschaft getrennte Rechtssubjekte. Demgegenüber sind Personengesellschaften aus ertragsteuerlicher Sicht kein Steuersubjekt und als solche nicht einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtig. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden mittels Feststellung gemäß § 188 BAO anteilig bei ihren Gesellschaftern erfasst (Transparenz- oder Durchgriffsprinzip).
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2024/4
31.01.2024
Heft 1-2/2024
Autor/in
Foto: Valentin Panzirsch
StB Dr. Elisabeth Höltschl, MSc ist bei TPA Steuerberatung GmbH tätig und ehemalige Universitätsassistentin (prae doc) am Institut
für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Foto: Klaus Ranger
Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinnermittlung/Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.