Artikelrundschau März 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Steuerliche Bilanzberichtigung zur Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen (Prodinger/Hacksteiner, SWK 7/2016, S. 411)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bilanzen sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften zu erstellen. Erweisen sich die Bilanzen als fehlerhaft, sei dies in der Bilanz uU unternehmensrechtlich, jedenfalls aber steuerlich zu berücksichtigen. Fraglich sei, zu welchem Zeitpunkt die Auswirkungen eintreten. Das BMF stelle iZm Abgabennachforderungen auf das Jahr der Vorschreibung bzw Bezahlung ab. Die Autoren untersuchen diese Auffassung, ausgehend von einem aktuellen Fall, kritisch.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/421

20.05.2016
Heft 10/2016