Abhandlungen

Strukturprobleme der Maßnahmenbeschwerde

Alexander Forster

Die Zurechnung von Organhandeln und ihre Bedeutung für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Will sich ein Betroffener gegen die Handlungen eines Exekutivorgans zur Wehr setzen, muss er dessen Maßnahme zuerst einer bestimmten Behörde zurechnen. Nur so lässt sich die Frage klären, ob er seine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, das Bundesverwaltungsgericht oder eines der Landesverwaltungsgerichte adressieren muss. Bisweilen setzt dieser Vorgang allerdings subtile Überlegungen zu den Grundsätzen der Zurechnung voraus, welche den Rechtsschutzsuchenden ratlos zurücklassen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2018/14

07.08.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Alexander Forster

Dr. Alexander Forster
Verfassungsrechtlicher Mitarbeiter
Verfassungsgerichtshof Österreich
Freyung 8
A-1010 Wien
a.forster@vfgh.gv.at