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SV-Verzugszinsen ab 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, steigen im Jahr 2024 auf 7,88 %.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/628

15.12.2023
Heft 12/2023