In aller Kürze

Teilnahme Estlands an der Rom III-VO

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Estland nimmt an der Verstärkten Zusammenarbeit bezüglich der Rom III-VO über das auf Ehescheidungen anwendbare Recht teil (ABl 2016 L 216/23). Die Rom III-VO gilt für Estland ab 11. 2. 2018.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/573

07.09.2016
Heft 16/2016