Mit dem AbgÄG 2014 wurde in § 9 Abs 5 EStG eine laufzeitabhängige Abzinsung von Rückstellungen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % eingeführt. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen rund um die Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten vor dem Hintergrund des EStR-Wartungserlasses näher und untersucht diese, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den unternehmensrechtlichen Grundsätzen der Abzinsung.
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