Wirtschaftsrecht

Über den Rückzug von der Börse

em. o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M.

Im Anschluss an Entwicklungen der deutschen Judikatur beschäftigt sich der Beitrag mit der Zulässigkeit des "kalten" und des regulären Delistings. Dargelegt wird, dass dissentierenden Aktionären bei beiden Varianten kein Barabfindungsanspruch zusteht. Für das reguläre Delisting ist ein Hauptversammlungsbeschluss nicht erforderlich.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/479

16.09.2015
Heft 9/2015
Autor/in
Hans-Georg Koppensteiner

Em o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley), ist an der Universität Salzburg tätig. Er war Gastprofessor an verschiedenen ausländischen Universitäten und ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.