Steuerrecht

Unbewegte Sparguthaben in der Bankbilanz

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt / Mag. Erich LochmannWien / Feldkirch

Im Bankbereich werden Sparbücher gelegentlich viele Jahre nicht vorgelegt; je mehr Zeit seit der letzten Behebung oder Einzahlung verstrichen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Sparguthaben nie mehr geltend gemacht wird. Damit stellt sich die Frage, ob und ab wann eine Verbindlichkeit aufgrund von Sparguthaben aus der Bankbilanz auszuscheiden ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/567

17.09.2008
Heft 9/2008
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.