Judikatur / OGH / Gesellschaftsrecht

(Unrichtiger) Bestätigungsvermerk: keine Haftung des Abschlussprüfers mangels Kausalität

Bearbeiterin: Mariya Hubcheva-Kummer

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/186

25.08.2023
Heft 8/2023