Artikelrundschau April 2016 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Verwaltungsverfahren, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Unzuständigkeit des BFG bei Zurückziehung eines Antrages auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung? (Gumprecht, BFGjournal 4/2016, S. 152)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werde in einer Bescheidbeschwerde das Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung beantragt und die Beschwerde binnen 3 Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorgelegt, sei das Verwaltungsgericht zuständig. Fraglich sei, ob eine Zurückziehung des Antrags auf Unterbleiben der Beschwerdevorentscheidung möglich sei und ob danach das Verwaltungs­gericht zuständig bleibe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/454

07.06.2016
Heft 11/2016