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Veräußerung einer kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligung: kein Hälftesteuersatz trotz zeitlicher Nähe zur Einstellung der übrigen Erwerbstätigkeit

Bearbeiter: Mag. Bernhard Renner

Der Beschwerdeführer beendete mit 31. 12. des Streitjahres seine seit mehr als 7 Jahren ausgeübte selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt und erzielte einen Veräußerungsgewinn gemäß § 24 EStG. Weiters bezog er aus mehreren Beteiligungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Kommanditist, die zT auch Veräußerungsgewinne bzw Übergangsgewinne aus Anlass der Veräußerung umfassten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/380

15.05.2015
Heft 10/2015