Thema

Verbraucherschutz durch Komplexität?

Mag. Eva Lengauer

Ausgewählte Fragen zum Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Am 13. 6. 2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz1 (VRUG) in Kraft getreten, mit dem die Verbraucherrechte-Richtlinie2 (VR-RL) in Österreich umgesetzt wird. Besonderen Anlass zur Diskussion liefert das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (im Folgenden FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (im Folgenden AGV). Während sich gleichsam ein Restbestand der altbekannten Haustürgeschäfts-Regelungen - inhaltlich zum Teil an die VR-RL angepasst - weiterhin in den §§ 3 und 4 KSchG findet, wurden die unionsrechtlich vorgegebenen Bestimmungen zu FAV und AGV mit dem VRUG in ein neues Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgelagert. Im Folgenden soll das neue Rücktrittsregime im FAGG kompakt dargestellt und auf die teils einschneidenden Rechtsfolgen hingewiesen werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/225

15.04.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Eva Lengauer
Mag. Eva Lengauer ist Senior Scientist am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg mit Forschungsschwerpunkten insbesondere im Verbraucherschutzrecht und europäischen Privatrecht.

Publikationen (Auswahl):
Verbraucherschutz durch Komplexität? Zak 2015/225, 124; EuGH: Zahlungsempfängern kann unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell untersagt werden, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen, JusIT 2014, 134; Implementation of the Consumer Rights Directive: Austria, euvr 2014, 116.