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Vergabe: Änderung der Schwellenwerteverordnung 2023

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der Geltungszeitraum wird verlängert bis 31. 12. 2023 (BGBl II 2023/148).

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Artikel-Nr.
RdW 2023/270

14.06.2023
Heft 6/2023