Aktuelles / Unionsrecht

Veröffentlichung der EBA-Leitlinien betreffend die "Übertragung eines signifikanten Kreditrisikos bei Verbriefungstransaktionen" (Art 243 und 244 CRR)

Bearbeiter: Mag. Rainer Wolfbauer

Durch Informationsschreiben vom 1. 9. 2014 hat die FMA die österreichische Kreditwirtschaft über die am 7. 7. 2014 erfolgte Veröffentlichung der "Guidelines on significant credit risk transfer for securitisation transactions [SRT]" (EBA/GL/2014/05) der EBA informiert. Die FMA hat nunmehr in Einklang mit Art 16 Abs 3 EBA-VO (Verordnung [EU] 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010) eine Compliance-Erklärung abgegeben. Bei Redaktionsschluss lag noch keine deutsche Übersetzung der Guidelines vor. Die vollständigen Leitlinien sind spätestens am 7. 1. 2015 (sechs Monate ab Veröffentlichung) auf alle Transaktionen anzuwenden, die nach Verabschiedung der Leitlinien durchgeführt wurden; sie präzisieren die Vorgaben der CRR zur Anerkennung der Übertragung signifikanter Kreditrisiken durch traditionelle und synthetische Verbriefungen gem Art 243 und 244 CRR. Konkret enthalten die Leitlinien

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/215

29.10.2014
Heft 7/2014
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).