Artikelrundschau Oktober 2015 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Vorschreibung von Kapitalertragsteuer bei verdeckten Ausschüttungen (Renner, ecolex 10/2015, S. 893)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Verdeckte Ausschüttungen stellen, sofern der Anteil an der Körperschaft im Privatvermögen gehalten wird, beim Empfänger Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Die steuerliche Erfassung erfolgt im Wege der KESt mit Endbesteuerungs- bzw Abgeltungswirkung. Zur Frage, wem die KESt vorzuschreiben ist (ausschüttender Gesellschaft oder empfangendem Gesellschafter) hat sich zuletzt eine lebhafte Diskussion entwickelt. Der VwGH bzw der Gesetzgeber im Zuge der Steuerreform haben nun dazu gleichsam das letzte Wort gesprochen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2015/952

18.12.2015
Heft 24/2015