Steuerrecht

Vorzeitige Abschreibung durch Leasingverträge - ein weiteres LeasingprivilegZugleich eine Anmerkung zu Prodinger

Werner Doralt

Prodingersieht im Ausgleichsposten für Leasingunternehmen kein Steuerprivileg; fragt man sich, warum es in Deutschland bei gleicher Gesetzeslage keinen Ausgleichsposten für Leasingunternehmen gibt, stößt man auf ein weiteres Steuerprivileg der österreichischen Leasingunternehmen: Das Optionsrecht zu einem „wirtschaftlich nicht ausschlaggebenden Betrag“ nach den EStR (in der Praxis der halbe Buchwert) gibt es in Deutschland nicht; es entspricht einer vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30 %. Den Vorteil daraus teilen sich das Leasingunternehmen und der Leasingnehmer.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/242

15.04.2002
Heft 4/2002
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.