Steuerrecht

VwGH: Abschied von der Bilanzbündeltheorie?

Werner Doralt

Kaum beachtet hat der VwGH in jüngster Vergangenheit die Personengesellschaft wiederholt als "Gewinnermittlungssubjekt" bezeichnet. - Damit verwendet er für die Besteuerung der Personengesellschaft eine Terminologie, die nicht der Bilanzbündeltheorie, sondern der Einheitsbilanz folgt. Demgemäß scheint sich ein grundlegender Wechsel in der Rechtsprechung des VwGH vollzogen zu haben. Denn bisher vertrat der VwGH die Bilanzbündeltheorie, wenn auch in modifizierter Form, während der BFH sich schon längst von der Bilanzbündeltheorie verabschiedet hat und für die Gewinnermittlung der Personengesellschaft die Einheitsbilanz vertritt.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/594

16.09.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.