Steuerrecht

VwGH: Jadgpachtvertrag nicht umsatzsteuerbefreit

Der Inhalt eines Jagdpachtvertrages ist nicht die Verpachtung eines Grundstücks. Es kommt daher keine umsatzsteuerliche Steuerbefreiung zur Anwendung. - VwGH 22. 7. 2015, 2011/13/0104.

Eine GmbH strebte einen "Musterrechtsstreit zur Umsatzsteuerpflicht von Jagdpachtentgelten samt Nebenkosten" an. Sie betreibt eine Forstverwaltung und schließt für verschiedene Jagdpachtreviere Jagdpachtverträge mit Dritten ab. Nach diesen Verträgen hat jeweils der Jagdpächter das "alleinige Recht, betreffend bestimmt genannter Grundstücke das Eigenjagdrecht auszuüben". Im "Jagdpachtschilling" sind auch Beträge für Wildschäden und Wildfütterung sowie weitere Jagdbetriebskosten enthalten.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/522

16.09.2015
Heft 9/2015