Steuerrecht

VwGH: Parkplätze als eigenständiges Wirtschaftsgut

In Garten eines bebauten Grundstücks errichtete Parkplätze bilden einkommensteuerlich ein eigenständiges abnutzbares Anlagegut.

Ein Steuerberater hatte im Garten des bebauten Grundstücks, auf dem sich seine Steuerberatungskanzlei befindet, einerseits Parkplätze errichtet und andererseits eine Bepflanzung vorgenommen. Der Streitfall ist schon zum zweiten Mal beim VwGH gelandet und betrifft somit weiter zurückliegende Jahre. Strittig war, ob der Steuerberater für die Parkplätze und für die Gartenanlage einen Investitionsfreibetrag geltend machen konnte. Ein Investitionsfreibetrag war allerdings für nach dem 31. 1. 1993 errichtete Gebäude(teile) ausgeschlossen, und deshalb haben das FA und der UFS sowohl den Parkplatz als auch die Gartenanlage als Gebäudeteile gewertet (kein IFB).

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Artikel-Nr.
RdW 2014/472

16.07.2014
Heft 7/2014