Steuerrecht

VwGH: Umsatzsteuer bei verbilligten Leistungen an Arbeitnehmer

Bei verbilligten Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer unterlag nur das tatsächlich bezahlte (niedrige) Entgelt der Umsatzsteuer. Anderes gilt erst seit der Einführung des Normalwertes durch § 4 Abs 9 UStG 1994 idF AbgÄG 2012 ab 1. 1. 2013. - VwGH 25. 11. 2015, 2012/13/0017.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/43

22.01.2016
Heft 1/2016