Steuerrecht

VwGH: Wertberichtigung einer Forderung gegenüber Gesellschaftern allein noch keine verdeckte Ausschüttung

Wenn die GmbH eine Forderung, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern bilanziert hat, einer Wertberichtigung zuführt ("Forderungsabschreibung"), liegt darin keine Vorteilszuwendung an die Gesellschafter und damit keine verdeckte Ausschüttung.

Eine GmbH nahm in ihrem unternehmensrechtlichen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 eine Wertberichtigung ihrer Forderung gegenüber der (aus den GmbH-Gesellschaftern gebildeten) B-KG um ein Viertel vor und minderte damit ihren handelsrechtlichen Gewinn um ca 330.000 €. Bei der Forderung handelte sich um das Verrechnungskonto; die Wertberichtigung wurde auf Unsicherheiten der Bedienbarkeit durch die KG gestützt. Für Zwecke der Ermittlung des steuerlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb rechnete die GmbH diesen Betrag wieder hinzu (Mehr-Weniger-Rechnung).

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Artikel-Nr.
RdW 2014/795

16.12.2014
Heft 12/2014